Aktuelle Urteile
Olympia-Urteil
Bauernhofolympiade gewinnt rechtskräftig Namensstreit gegen Deutschen Olympischen Sportbund
Der Streit um die Verwendung des Begriffs „Olympia“ im Zusammenhang mit der Ausrichtung von Firmen-Events wurde auch in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht München (Az: 29 U 2233/17) zugunsten unserer Mandantin entschieden. Unter dem Begriff „Bauernhofolympiade bietet eine Münchner-Eventagentur unvergessliche Team-Events mit hohem Gaudi-Faktor in der freien Natur an.
Der Kläger, der deutsche olympische Sportbund e.V. (DOSB), argumentierte, dass bei der Verwendung des Begriffs Bauernhofolympiade eine Verwechslungsgefahr bestehe, die nach § 3 II Nr. 3 OlympSchG zu untersagen sei. Das OLG vertrat jedoch die Auffassung, dass die Gefahr einer gedanklichen Verbindung zwischen der von unserer Mandantin angebotenen Veranstaltung und den olympischen Spielen nicht bestehe, da weder ein wirtschaftlicher noch ein organisatorischer Zusammenhang suggeriert werde; das Wort Olympia gehöre zum allgemeinen Sprachgebrauch. Darüber hinaus werde auch die Wertschätzung der Olympischen Spiele oder der olympischen Bewegung nicht ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausgenutzt.
Die Revision wurde nicht zugelassen.
Jameda-Eintrag
Vor dem Landgericht München I (Az. 25 O 18546/16) haben wir für unsere Mandanten, eine große Arztpraxis in München, die Löschung eines negativen Eintrags auf dem Bewertungsportal Jameda über die angeblich langen Wartezeiten in der Praxis erstritten.
Nach zähem Rechtsstreit erachtete das Gericht die von einem Patienten abgegebene Bewertung als eine Behauptung, der der Tatsachenkern fehle und die die Kläger deshalb in ihren Persönlichkeitsrechten verletze. Beachtet man die enorme wirtschaftliche Bedeutung von Bewertungen im Internet, dann wird deutlich, dass es hier nicht nur „um´s Prinzip“ ging. Ärzte sollten sich gegen unberechtigte negative Bewertungen wehren, auch wenn dies zunächst Mühe kostet, denn die Umsatzeinbußen durch schlechte Bewertungen können gravierend sein. Wir scheuten hier vor dem großen Namen des Suchportals nicht zurück… und die Mandanten bekamen am Ende auch die Kosten unserer Einschaltung vom Gegner ersetzt!
Wir freuen uns
über Ihren Kontakt
Sie haben Fragen oder wünschen einen Termin für eine Erstberatung?
Gerne sind wir für Sie da!