Rechtsgebiete

Erbrecht

Ein altes Sprichwort lautet: lieber mit warmer als mit kalter Hand geben. In Deutschland werden, laut einer Studie des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) von 2015 in den Jahren bis 2025 3,1 Billionen Euro vererbt. Zwar hat nicht jeder ein großes Erbe zu erwarten, doch auch die sinnvolle Verteilung kleinerer Erbschaften und insbesondere von Immobilien sollte rechtzeitig bedacht werden – zum einen aus steuerlichen Gründen, zum anderen um Streit zwischen mehreren Erben zu vermeiden.


Testament zum Schutze der Erbfolge

In der Beratung hören wir immer wieder die Frage, warum soll ich ein Testament machen – der Gesetzgeber hat doch die Erbfolge verbindlich geregelt; meine Frau/die Kinder bekommen alles?

Ja, das ist grundsätzlich richtig. In den §§ 1922 ff des bürgerlichen Gesetzbuches – BGB – hat der Gesetzgeber genau geregelt, was mit dem Vermögen des Erblassers passiert, wenn er keine so genannte letztwillige Verfügung – also ein Testament oder einen Erbvertrag – verfasst hat. Das heisst, die gesetzliche Erbfolge ist immer subsidiär, tritt also hinter die persönlichen Wünsche des Erblassers zurück, wenn diese formwirksam und im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben verfasst worden sind.


Ehepartner und Verwandtenerbrecht

Das grundsätzlich die Ehepartner und die Kinder erben, ist jedem bekannt. Was ist jedoch mit dem so genannten Verwandtenerbrecht? Wie sieht es aus, wenn eine Ehepaar keine Kinder hat? Erbt dann der Ehepartner alles?

Nein – die Eltern des verstorbenen Partners haben in einem solchen Fall ein Pflichtteilsrecht. Wollen Sie dieses vermeiden, beraten wir Sie gerne über die entsprechenden Möglichkeiten.

Wie sieht es aus bei einer Patchworkfamilie? Meine, deine, unsere Kinder – wer erbt was und wann? Wenn Sie nicht wollen, dass der geschiedene Ehegatte oder Ex-Partner „erbt“, sollte rechtzeitig Vorsorge getroffen werden.

Eltern behinderter Kinder können heute gezielt Vorsorge treffen, die es den Kindern ermöglicht, beispielsweise das Familienheim weiterhin, auch mit Unterstützung durch Pflegepersonen, zu nutzen, ohne das der Staat Zugriff auf die Substanz des Erbes nehmen kann.

Das selbe gilt für überschuldete Abkömmlinge. Mit der Anordnung zum Beispiel einer Vor- und Nacherbschaft können hier interessengerechte Lösungen erzielt werden.


Sie sind Geschäftsführer oder Immobilienbesitzer?

Sind Sie Immobilienbesitzer? Die Immobilienpreise in Südbayern, gerade im Großraum München, kennen seit vielen Jahren nur eine Richtung: nach oben. Wenn Sie vermeiden wollen, dass Ihre Kinder Erbschaftssteuer zahlen müssen, können wir Ihnen verschiedenste, auch steuerbegünstigte Modelle vorstellen, die dieses vermeiden.

Sind Sie Geschäftführer/in eines Unternehmens? Dann sollten Sie sich rechtzeitig Gedanken über eine sinnvolle Nachfolgeregelung machen wie auch für den Fall einer (auch nur vorübergehenden) Erkrankung Vorsorge durch entsprechende Vollmachten treffen.


Die für Sie richtige Lösung zu finden, ist für uns Ansporn und Verpflichtung

Die hier geschilderten Situationen stellen nur einen Ausschnitt aus unserer täglichen Beratungspraxis dar – jeder Fall ist anders.


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