W/H Rechtsanwälte Partnerschaft

Kontakt

Warnke / Häfner Rechtsanwälte

Georg-Wimmer-Ring 8b
85604 Zorneding

TEL: 0 81 06 / 308 77 – 0
FAX: 0 81 06 / 308 77 – 66

kanzlei@wh-rechtsanwaelte.de

Hinter jeder Akte steht ein Mensch

Gemeinsam mit Ihnen bestimmen wir zunächst das Ziel, dann den Weg dorthin. Dabei scheuen wir auch vor unkonventionellen Lösungen nicht zurück.


Termin vereinbaren

Hier können Sie einen Termin beantragen.
Dazu benötigen wir von Ihnen folgende Angaben.


Anfahrt

Mit dem PKW:

Sie erreichen uns aus Richtung München oder Zorneding kommend über die Staatsstraße 2081 Richtung Markt Schwaben. Am Kreisverkehr biegen Sie in die erste Ausfahrt rechts ab in die Baldhamer Straße (Richtung Pöring), danach sofort wieder in die erste Straße rechts, den Georg-Wimmer-Ring.

Aus der Richtung Markt Schwaben kommend biegen Sie am Kreisverkehr in die dritte Ausfahrt, die Baldhamer Straße, rechts ab, danach sofort wieder in die erste Straße rechts. Nach ca. 300 m (nach der Kurve) sehen Sie auf der linken Straßenseite „Auto Berger“. Im dem danach folgenden Gebäude befinden sich unsere Kanzleiräume im 2. Stock, bequem per Aufzug erreichbar.

Mit der S-Bahn (S 4 oder S 6):

Haltestelle Zorneding, aus Fahrtrichtung München kommend wechseln Sie durch die Unterführung auf die andere Seite des Bahnhofs. Dort gehen Sie auf der linken Straßenseite, vorbei am Raiffeisen-Markt in der Anzingerstraße.

Biegen Sie links in die St.-Martin-Straße  ein und  gehen über die Kreuzung mit der Wankstraße bis zu dem kleinen Kreisverkehr im Georg-Wimmer-Ring. Dann noch ca. 150 m geradeaus, auf der rechten Seite sehen Sie das Gebäude, in dem sich unsere Kanzleiräume befinden.

Parkplätze

Kostenlose Parkplätze finden Sie gegenüber dem Kanzleigebäude in ausreichender Anzahl sowie auf dem Grundstück (hier die ersten 4 Parkplätze des Parkstreifens).

 


Haben Sie konkrete Fragen zu einer rechtlichen Situation? Möchten Sie abklären, ob eine anwaltliche Vertretung – auch unter Kostenaspekten – Sinn macht? Wünschen Sie Beratung in einer erbrechtlichen Angelegenheit? Haben Sie Fragen zum Elternunterhalt?

In der Regel macht es Sinn, zunächst im Rahmen einer so genannten Erstberatung abzuklären, wie hoch Ihr Beratungsbedarf tatsächlich ist.

Wir nehmen uns dafür die Zeit, die Sie brauchen, um Ihr Anliegen mit uns zu besprechen. Im Rahmen der Erstberatung können wir dann auch beurteilen, ob mit der Beratung die Angelegenheit abgeschlossen ist oder aber ein Mandat erteilt wird.

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