Rechtsgebiete

Familienrecht

Emotionen versus Finanzen – diese widerstreitenden Interessen gilt es im Familienrecht zu vereinigen. Unser Ziel ist es, möglichst am „runden Tisch“ mit allen Beteiligten eine Einigung zu erzielen, die es ihnen ermöglicht, ihr Gesicht zu wahren und auch als getrenntes Paar sich noch die Hand reichen zu können.


Ehescheidung

Ehepaare, die sich zur Trennung mit dem Ziel der späteren Ehescheidung entschließen, gehen oft davon aus, dass sie auf anwaltliche Beratung verzichten können.

Eher aus dem Gefühl heraus treffen sie Vereinbarungen für die Auflösung ihres gemeinsamen Lebens, ohne sich wirklich bewusst zu sein, welche weitreichenden Folgen dies nach der Ehescheidung für sie haben kann.


Die einfache, günstige Scheidung

Neben den ganzen, zu erwartenden Kosten geht es den Ehegatten häufig darum, die Trennung und Scheidung finanziell möglichst günstig durchzuführen. Ohne Rücksprache mit einem Anwalt einigen sie sich und legen Regelungen fest, von denen sie annehmen, dass sie völlig ausreichen werden.

Nicht selten kommt es auch noch vor, dass einer der Ehegatten ohne Wissen des anderen doch einen Anwalt aufsucht und mit diesem vorteilhaften Wissen seine eigenen Ansprüche geschickt besser durchsetzt.

Besonders häufig stellen sich später unangenehme Überraschungen ein, wenn Vermögen zu verteilen ist und die Ehescheidung erst Jahre nach der eigentlichen Trennung stattfindet. Die Eheleute einigen sich privat, ihr Vermögen aufzuteilen. Verbraucht einer der Beteiligten dann dieses Vermögen und es kommt zur Ehescheidung, hat er immer noch die rechtliche Möglichkeit, vom anderen einen erneuten Anteil des Vermögens, berechnet auf die Zustellung des Scheidungsantrags, zu verlangen.

Diese doppelten Ansprüche hätte ein Anwalt durch eine umfassende Beratung vermeiden können. Er kann die Eheleute darüber aufklären, dass eine derartige Vereinbarung an die Form einer notariellen Beurkundung gebunden ist, um vor Gericht auch verbindlich zu sein.


Ein Anwalt für die Ehescheidung?

Wieder sind es Kostengründe, aus denen sich Eheleute häufig entscheiden, nur einen einzigen Anwalt zu nehmen.

Für das Scheidungsverfahren vor Gericht gilt zwar, dass ein Rechtsanwalt ausreicht, es bedeutet aber nicht, dass er gleichzeitig beide Ehegatten vertritt. Tatsache ist, dass ein Rechtsanwalt immer nur einen der beiden vertreten kann und darf! Selbst wenn beide gemeinsam zu ihm zur Beratung kommen, so ist nur einer davon sein Mandant und auch nur einen vertritt er, wenn es darum geht, alle Scheidungsansprüche juristisch geschickt durchzusetzen. Manche Ehepartner nutzen dies, um den anderen unbemerkt zu übervorteilen. Andere sind der Meinung, ihre juristischen Kenntnisse reichen aus, die eigenen Interessen durchzusetzen. Eine weitere Gruppe (zumeist Frauen) befürchtet, mit einem eigenen Anwalt nur die ohnehin unangenehme Trennungssituation noch zu verschärf


Der Ehevertrag

Warum soll man/frau die Liebe vertraglich regeln? Das ist doch unromantisch! Gegenfrage: ist eine Lebensversicherung romantisch? 

Eine solche Versicherung abzuschließen ist noch immer Alltag; für die weitreichenden Folgen einer Ehescheidung vorzusorgen wird jedoch als unnötig angesehen. Der häufigste Einwand: der Gesetzgeber regelt doch alles. Aber wissen Sie, was geregelt wird?

Wie sieht es aus mit Unterhaltsansprüchen des Ehepartners, der Kinder betreut oder beruflich zurück gesteckt hat?

Wie hoch ist der Anspruch auf Kindesunterhalt?

Was gehört zum Kindesunterhalt dazu?

Was bedeutet Zugewinn?

Habe ich Ansprüche auf Rente bzw. Anteilnahme an den Rentenansprüchen meines Ehepartners?

 

Zunächst ist es wichtig zu wissen, was der Gesetzgeber überhaupt geregelt hat. Dann erst dann kann entschieden werden, ob diese Vorgaben auf die persönliche Situation passen oder aber durch einen eigenen Ehevertrag eine individuelle Anpassung erfolgen soll. Denn: jedes Paar, das heiratet, schließt auch einen Ehevertrag – und zwar mit dem Staat! Nur kennen die Beteiligten in den seltensten Fällen die einzelnen Regelungen; eine gezielte Aufklärung (durch den Staat) hierüber gibt es gerade nicht. Meistens fallen die Paare – und hier oftmals noch immer die Frauen – bei einer Scheidung „aus allen Wolken“.

So hat sich bereits im Jahr 2008 das Unterhaltsrecht gravierend geändert. Der Partner, der die Kinder betreut, muss heute bereits wieder arbeiten, wenn das Kind das dritte Lebensjahr vollendet hat! Wer sich seinem Partner also fair gegenüber verhalten möchte, kann durch einen Ehevertrag die gesetzlichen Vorgaben abwandeln.

 


Ehevertrag - Was passiert im Fall einer Scheidung?

Was passiert im Falle der Scheidung, wenn einer der Ehepartner während der Ehe von seinen Eltern eine Immobilie geschenkt bekommen hat? In solchen Fällen tut eine Regelung Not, da im Rahmen des so genannten Zugewinnausgleichs zwar nicht der gesamte Wert der Immobilie berücksichtigt wird, sondern „nur“ der Wertzuwachs.

Angesichts der eklatanten Wertsteigerungen auf dem Wohnungsmarkt in und  um München reicht diese Wertsteigerung oftmals aus, das die Immobilie dann veräußert werden muss, um den Anspruch auf Zugewinnausgleich des anderen Partners befriedigen zu können. Das dieses sicherlich nicht dem Willen der Schenker entspricht, liegt auf der Hand! Mit entsprechenden ehevertraglichen Regelungen kann ein solcher Vermögensübergang jedoch verhindert werden.

Oftmals erleben wir in unserer anwaltlichen Praxis auch, dass beispielsweise der Ehemann ein Unternehmen aufgebaut hat und keinerlei Ansprüche in der (gesetzlichen) Rentenversicherung aufgebaut hat. Die Ehefrau, die als Angestellte Ihr Einkommen hat und quasi automatisch Rentenansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung begründet, müsste dann im Falle der Scheidung ihrem Ehemann von ihren Rentenansprüchen abgeben; sie erhält jedoch im Gegenzug nichts von ihrem möglicherweise vermögenden Ehemann. Solches Ungleichgewicht gilt es durch einen vorsorgenden Ehevertrag auszugleichen.


Wann kann/muss ich einen Ehevertrag abschließen?

Dafür gibt es keine – gesetzliche – Vorgabe. Üblich ist es vor der Eheschließung, möglich bis zur Scheidung. Im letzteren Fall heißt der Ehevertrag dann allerdings Scheidungsfolgenvereinbarung, erfüllt aber denselben Zweck, nämlich durch individuelle Vereinbarung eine faire und ausgewogene Regelung für die Rechtsfolgen im Scheidungsfall zu treffen.

Fazit: Eine Ehevertrag kann keine Ehe retten – eine Partnerschaft auf Augenhöhe und ein fairer Umgang mit dem jeweils anderen Partner verlangt unseres Erachtens jedoch nach einer Regelung, die auf die jeweilige Lebenssituation des Paares angepasst ist. Zumindest sollte in einer Erstberatung überprüft werden, ob die Regelungen, die der Gesetzgeber vorgesehen hat, auch für die eigene Lebenssituation passen.

Informieren Sie sich hierzu auch durch unsere Vortragsangebote


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Authentisch zu sein kann man nicht lernen. Man ist es einfach, wenn man seinem natürlich vorhandenen Selbst nichts mehr hinzufügt.

Kasüske, Frauke

Unterhalt

Ehepaare, die sich zur Trennung mit dem Ziel der späteren Ehescheidung entschließen, gehen oft davon aus, dass sie auf anwaltliche Beratung verzichten können.

Eher aus dem Gefühl heraus treffen sie Vereinbarungen für die Auflösung ihres gemeinsamen Lebens, ohne sich wirklich bewusst zu sein, welche weitreichenden Folgen dies nach der Ehescheidung für sie haben kann.


Wie setzt sich der Unterhalt zusammen?

Wieder sind es Kostengründe, aus denen sich Eheleute häufig entscheiden, nur einen einzigen Anwalt zu nehmen.

Für das Scheidungsverfahren vor Gericht gilt zwar, dass ein Rechtsanwalt ausreicht, es bedeutet aber nicht, dass er gleichzeitig beide Ehegatten vertritt. Tatsache ist, dass ein Rechtsanwalt immer nur einen der beiden vertreten kann und darf! Selbst wenn beide gemeinsam zu ihm zur Beratung kommen, so ist nur einer davon sein Mandant und auch nur einen vertritt er, wenn es darum geht, alle Scheidungsansprüche juristisch geschickt durchzusetzen. Manche Ehepartner nutzen dies, um den anderen unbemerkt zu übervorteilen. Andere sind der Meinung, ihre juristischen Kenntnisse reichen aus, die eigenen Interessen durchzusetzen. Eine weitere Gruppe (zumeist Frauen) befürchtet, mit einem eigenen Anwalt nur die ohnehin unangenehme Trennungssituation noch zu verschärfen.


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