Rechtsgebiete

Mediation

…ist die – oft bessere- Alternative zur Konfliktlösung! Am runden Tisch können Ergebnisse erzielt werden, die IHREN tatsächlichen Interessen entsprechen und nicht den Vorstellungen eines Richters oder den festgefahrenen Positionen der Streitenden.


Was ist Mediation ist

Zwei Kinder streiten sich um eine Orange. Die Mutter schneidet die Orange durch und gibt jedem Kind eine Hälfte. Die Kinder streiten jedoch weiter, da ein Kind die Orange auspressen, um den Saft zu trinken und das andere Kind einen Kuchen mit dem Abrieb der Schale machen wollte.

Dieses Beispiel zeigt, dass, falls nach den wirklichen Beweggründen für einen Streit nicht geforscht wird, mit einer einfachen Teilung, wie es gerade in finanziellen Auseinandersetzungen ein typischer gerichtlicher Vorschlag ist, keine für beide Seiten befriedigende Lösung gefunden werden kann.


Mediation – die Alternative bei Konflikten

Nicht immer ist der Gang zu Gericht der richtige Weg, um Konflikte zu lösen. In einem Gerichtsverfahren bestimmt der Richter und nicht selten lässt auch ein gerichtlicher  Vergleich zwei Verlierer zurück.

Im Mediationsverfahren bleiben die Parteien die Herren des Verfahrens und geben die Verantwortung über Streitstoff, Verfahrensdauer und Abschlussvereinbarung nicht aus der Hand. Der Mediator ist neutral und allparteilich und unterstützt durch Strukturierung des Prozesses eine rechtsverbindliche, für alle Seiten akzeptable Lösung. Gerade wenn die Parteien auch später noch miteinander zu tun haben, schafft die Mediation auch gegenseitigen Respekt und Vertrauen für die Zeit nach dem Konflikt und vermeidet so Folgekonflikte. Somit ist die Mediation sach-und zukunftsorientiert, bewahrt die Vertraulichkeit und verbessert durch dauerhafte, eigenverantwortliche Lösungen die Streitkultur.

Der Einstieg in ein Mediationsverfahren bedeutet dabei für die Beteiligten nicht den Verzicht auf Rechtspositionen. Scheitert die Mediation, steht den Beteiligten der Rechtsweg nach wie vor offen.


Güterichterverfahren

Auch in einem bereits anhängigen Verfahren muss nicht auf die Möglichkeiten der Mediation verzichtet werden. Gerne leiten wir für sie ein Güterichterverfahren ein und begleiten Sie hierbei als ihre Interessenvertreter.

Bei einer Güterichterverhandlung ist der Mediator ein Berufsrichter, der den Parteien dabei hilft, eigenverantwortliche Konfliktlösungen, oft über den Gegenstand des eigentlichen Prozesses hinaus, zu finden. Auch Dritte können hier einbezogen werden. Der Güterichter trifft keine eigene Entscheidung, die im Erfolgsfall zustande gekommene Einigung wird jedoch protokolliert und kann nötigenfalls vollstreckt werden.
Scheitert das Güterichterverfahren, wird der Prozess fortgesetzt – doch ¾ der Güteverfahren führen zu einer dauerhaften Lösung des Konflikts!


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